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AVinnovators 2021

PERSONENBEZOGENE DATEN, DIE VERARBEITET WERDEN

AVINNOVATORS kann personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, weil Sie
die Dienste von AVINNOVATORS nutzen, und/oder weil Sie diese selbst beim Ausfüllen eines Kontaktformulars auf der Website an AVINNOVATORS übermitteln.
AVINNOVATORS kann die folgenden personenbezogenen Daten verarbeiten: 

- Ihr Vor- und Nachname - Ihre Adressdaten
- Ihre Telefonnummer
- Ihre E-Mail-Adresse
- Ihre IP-Adresse 

WARUM AVINNOVATORS PERSÖNLICHE DATEN BENÖTIGT

AVINNOVATORS verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Sie auf Wunsch telefonisch zu kontaktieren und/oder um Sie auf Wunsch schriftlich (per E-Mail und/oder Post) zu kontaktieren. 

Darüber hinaus kann AVINNOVATORS Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung eines mit Ihnen geschlossenen Auftragsvertrags, der in der Regel aus Rechtsdienstleistungen besteht, verwenden. 

WIE LANGE AVINNOVATORS DATEN AUFBEWAHRT

AVINNOVATORS speichert Ihre persönlichen Daten nicht länger als unbedingt notwendig, um die Ziele zu erreichen, für die Ihre Daten gesammelt werden. Ihre Daten werden nicht länger als ein Jahr aufbewahrt, wenn es keine Vereinbarung mit Ihnen gibt. 


MIT ANDEREN TEILEN

AVINNOVATORS gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Durchführung eines Vertrages mit Ihnen oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Identifizierung von Website-Besuchen.

Die Website von AVINNOVATORS speichert allgemeine Besuchsdaten, einschließlich der IP-Adresse Ihres Computers und der Uhrzeit der Anfrage sowie Daten, die Ihr Browser sendet. Diese Daten werden für Analysen des Besuchs- und Klickverhaltens auf der Website verwendet. AVINNOVATORS verwendet diese Informationen, um den Betrieb der Website zu verbessern. Diese Daten werden so weit wie möglich anonymisiert und nicht an Dritte weitergegeben. 


GOOGLE-ANALYSEN

AVINNOVATORS verwendet Google Analytics, um zu verfolgen, wie Nutzer unsere Website nutzen und wie effektiv die Adwords-Anzeigen von AVINNOVATORS auf den Google-Suchergebnisseiten sind. 

Die durch diesen Dienst erzeugten Informationen, einschließlich der IP-Adresse Ihres Computers, werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Bitte lesen Sie die Datenschutzbestimmungen von Google für weitere Informationen. Die Datenschutzbestimmungen von Google Analytics finden Sie auch hier. 

Google nutzt diese Informationen, um zu verfolgen, wie unsere Website genutzt wird, um Berichte über die Website AVINNOVATORS zu erstellen und um seine Werbekunden über die Effektivität ihrer Kampagnen zu informieren. 

Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. AVINNOVATORS hat hierauf keinen Einfluss. 

AVINNOVATORS hat Google keine Erlaubnis erteilt, die über AVINNOVATORS erhaltenen Analytics-Informationen für andere Google-Dienste zu verwenden. 

DATEN ANSEHEN, ÄNDERN ODER LÖSCHEN

Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Sie können eine Anfrage zur Überprüfung, Korrektur oder Entfernung an info@avinnovators.nl senden. AVINNOVATORS wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von vier Wochen, beantworten. 


SICHER

AVINNOVATORS nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst und ergreift geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unberechtigten Zugriff, unerwünschte Offenlegung und unberechtigte Änderungen zu verhindern. Die Website von AVINNOVATORS verwendet ein zuverlässiges SSL-Zertifikat, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Daten nicht in falsche Hände geraten. 

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Daten nicht ordnungsgemäß gesichert sind oder es Anzeichen für einen Missbrauch gibt, oder wenn Sie weitere Informationen über die Sicherheit der von AVINNOVATORS erfassten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an AVINNOVATORS über info@avinnovators.nl.
www.avinnovators.nl ist eine Website von AVINNOVATORS.

AVINNOVATORS ist ein eingetragener Markenname und Teil von LudPar B.V.

Postanschrift: Gesworenhoekseweg 4,
5047 TM Tilburg, Die Niederlande
Adresse der Niederlassung: Gesworenhoekseweg 4,
5047 TM Tilburg, Die Niederlande
Gewerberegistereintragsnummer
Handelskammer
75577364
Rufnummer: +31 (0)85 0205 990
E-Mail Adresse: info@avinnovators.nl

Download - DE Datenschutzbestimmungen PDF
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Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AVinnovators ist ein Handelsname von LudPar B.V.

ANWENDBARKEIT [Artikel 1]

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von AVINNOVATORS , im Folgenden "Nutzer" genannt, gemacht oder abgeschlossen werden.

  2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Angebote und Verträge, die mit derselben Gegenpartei abgegeben bzw. abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob diese mit bereits abgegebenen Angeboten oder abgeschlossenen Verträgen in Zusammenhang stehen oder sich an diese anschließen.

  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verwender und gelten nur für das Angebot bzw. den Vertrag, bei dessen Abgabe oder Abschluss die Änderung oder Ergänzung vorgenommen wurde.

  4. Wenn und soweit die von der Gegenpartei verwendeten allgemeinen Bedingungen im Widerspruch zu diesen allgemeinen Bedingungen stehen, gelten die allgemeinen Bedingungen der Gegenpartei nicht. 

ANGEBOTE [Artikel 2]

  1. Alle Angebote des Nutzers sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt; in diesem Fall ist das Angebot einen Monat lang gültig.

  2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anwender schriftlich bestätigt hat, das Angebot oder die Bestellung der Gegenpartei anzunehmen.

  3. Die vom oder im Namen des Anwenders im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Berechnungen, Muster, Prospektionen und dergleichen bleiben Eigentum des Anwenders und müssen von der Gegenpartei unverzüglich zurückgegeben werden, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Benutzer behält sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf diese Waren vor.

  4. Die von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Muster, Berechnungen, Prospektionen und dergleichen werden vom Anwender nicht zurückgegeben oder aufbewahrt.

  5. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  6. Die Gegenpartei garantiert die von ihr zur Verfügung gestellten Daten, Spezifikationen, Berechnungen und dergleichen.

PREIS UND PREISANPASSUNG [Artikel 3]

  1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der Verwender behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn Änderungen in einem oder mehreren Selbstkostenfaktoren dazu Anlass geben.

  3. Die Verwenderin wird die Gegenpartei rechtzeitig schriftlich informieren, wenn und soweit sie von dem oben genannten Recht zur Einführung von Preisänderungen Gebrauch macht.
    In diesem Fall wird der Benutzer, wenn die Preisänderung zu einer Preisdifferenz zum vereinbarten Preis von mehr als fünf Prozent (5%) führt, den Vertrag auf schriftliche Aufforderung der Gegenpartei auflösen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

  4. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben.

  5. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich eventueller Transport- oder Verpackungskosten und Entsorgungsbeitrag.

LIEFERUNG UND RISIKO [Artikel 4]

  1. Die Lieferung hat an den Ort und zu der Zeit zu erfolgen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben sind.

  2. Die Lieferung erfolgt frei Haus zum Zeitpunkt des tatsächlichen Angebots, in jedem Fall aber unmittelbar vor dem Zeitpunkt, an dem mit der Verladung der Ware in ein von der Gegenpartei oder in deren Auftrag zur Verfügung gestelltes Transportmittel begonnen wird.
    Für Lieferungen, aber auch für Rücksendungen durch den Benutzer, mit einem Nettowarenwert von weniger als € 225,- (in Worten: zweihundertfünfundzwanzig Euro) stellt der Benutzer der Gegenpartei einen Betrag von maximal € 25,- (in Worten: fünfundzwanzig Euro) für Bearbeitungs- und Verwaltungskosten pro Warensendung in Rechnung.

  3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Verwenderin berechtigt, die von ihr zu liefernden Waren in Etappen zu liefern, wobei jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt wird.

  4. Die Verwenderin behält sich das Recht vor, die von ihr zu liefernden Waren ganz oder teilweise vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.

  5. Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht, nicht rechtzeitig oder nicht am vereinbarten Ort ab, weil die Gegenpartei nicht die erforderliche Mitwirkung leistet oder weil auf ihrer Seite ein anderes Hindernis auftritt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug, und der gebruikster hat das Recht, die Ware von dem Ort, an dem und zu dem Zeitpunkt, an dem die Lieferung erfolgen sollte, auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei an einen von dem gebruikster zu bestimmenden Ort zu transportieren und zu lagern.
    In diesem Fall hat der gebruikster ein Recht auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Diese beträgt mindestens 15 % des Nettorechnungsbetrages, unbeschadet des Rechts, für den darüber hinausgehenden Betrag Schadensersatz zu verlangen.

  6. Wenn die Waren nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Angebot zur Lieferung bei der Gegenpartei eingegangen sind, ist die Anwenderfirma berechtigt, den Vertrag, auf dessen Grundlage die Lieferung erfolgt, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und die zu liefernden Waren zu verkaufen oder zurückzunehmen.
    In diesem Fall schuldet die andere Partei Ersatz für den entgangenen Gewinn und alle in der Angelegenheit entstandenen Kosten. Diese Entschädigung beträgt mindestens 15 % des Nettorechnungsbetrages, unbeschadet des Rechts, für den darüber hinausgehenden Betrag Schadensersatz zu verlangen.

  7. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des vollständigen oder teilweisen Untergangs der zu liefernden Ware trägt die Gegenpartei ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. ab dem Zeitpunkt und Ort, an dem die Lieferung vereinbarungsgemäß erfolgen sollte.

  8. Die gesetzte Frist, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat, wird vom Anwender nach billigem Ermessen verfolgt, ist aber unverbindlich.

  9. Eine Überschreitung der Frist, in der die Lieferung erfolgen sollte, führt niemals zu einer Haftung des Benutzers für direkte oder indirekte Folgen der verspäteten Lieferung.

RÜCKGABE [Artikel 5]

Rücksendungen von bereits gelieferter Ware werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Anwenders angenommen.
Diese Rücksendungen gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.

SCHUTZ DES EIGENTUMS [Artikel 6]

  1. Als Garantie für die korrekte und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Kontrahenten, behält sich der Anwenderbetrieb das Eigentum an den gelieferten Sachen vor, bis der Kontrahent seine Verpflichtungen erfüllt hat.
    Unter Pflichten in diesem Zusammenhang sind Pflichten im Hinblick auf die dem Nutzer geschuldete Gegenleistung zu verstehen:
    - die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten oder zu liefernden Waren;
    - die im Rahmen dieses Vertrages für die Gegenpartei zu verrichtenden Arbeiten;
    - die Ansprüche wegen Mängeln bei der Erfüllung dieses Vertrages.

  2. Hat der Anwender sowohl Forderungen gegen die Gegenpartei, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, als auch Forderungen gegen die Gegenpartei, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht, so dient eine Zahlung der Gegenpartei zunächst zur Tilgung der Forderung, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht.

  3. Wenn die Forderungen, für die das Eigentum an den gelieferten Sachen vorbehalten ist, von der Gegenpartei vollständig bezahlt worden sind, wird die Anwenderfirma, wenn sie dies für wünschenswert hält, in dem Moment, in dem sie das Eigentum an den gelieferten Sachen erwirbt, ein besitzloses Pfandrecht als Sicherheit für die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der Anwenderfirma gegenüber der Gegenpartei vorbehalten.
    Die Gegenpartei ist dann unter Androhung einer sofort fälligen, nicht zu mäßigenden Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Nettorechnungsbetrages der gelieferten Waren, an denen das Eigentum vorbehalten ist, verpflichtet, an der Begründung dieses besitzlosen Pfandrechts mitzuwirken.

  4. Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die gelieferten Sachen weder mit einem dinglichen Recht oder einer Verbindlichkeit belasten, noch unter irgendeinem Titel veräußern.

  5. Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, ist diese verpflichtet, die gelieferten Sachen mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Anwenders für diesen zu verwahren. Eventuell auf der gelieferten Ware angebrachte Marken oder Zeichen müssen für jedermann sichtbar bleiben.

  6. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, ist die Gegenpartei verpflichtet, die gelieferten Waren, wenn auch nur nach Art und Gewicht, getrennt und deutlich erkennbar zu lagern.

  7. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, ist es dem Vertragspartner gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten oder an Dritte zu veräußern, vorausgesetzt, dass er sich im Falle der Weiterveräußerung gegenüber seinem Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehält oder den von ihm geschuldeten Kaufpreis sofort an das entleihende Unternehmen bezahlt oder die Forderung gegen seinen Kunden auf dessen erstes Anfordern an das entleihende Unternehmen verpfändet.

  8. Das verwendende Unternehmen hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen, wenn und soweit die Gegenpartei mit der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem verwendenden Unternehmen in Verzug ist oder nach Ansicht des verwendenden Unternehmens in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

  9. Die Gegenpartei räumt dem Verwender schon jetzt das unwiderrufliche Recht ein, die Geschäftsräume der Gegenpartei zu betreten oder durch einen vom Verwender beauftragten Dritten betreten zu lassen, wenn der Verwender die gelieferten Waren zurücknehmen oder das tatsächliche Vorhandensein der gelieferten Waren in diesen Geschäftsräumen überprüfen möchte.

GARANTIE [Artikel 7]

  1. Der Verwender gewährleistet die Tauglichkeit und die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung, sofern nicht anders angegeben.

  2. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Mängel, die ganz oder teilweise zurückzuführen sind auf
    - grobe oder unsachgemäße Behandlung
    - unsachgemäße Lagerung, wodurch die gelieferte Ware den Einflüssen von Feuchtigkeit, Verschmutzung, hohen und niedrigen Temperaturen, Stößen und Vibrationen oder zu langer Lagerung ausgesetzt wird;
    - Abnutzung, die in Anbetracht des vorhersehbaren Gebrauchs, den der Benutzer von der gelieferten Ware machen kann, nicht übermäßig ist;
    - Verwendung, Behandlung oder Verarbeitung der gelieferten Ware, die nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Spezifikationen, die mit der gelieferten Ware geliefert wurden, oder nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Ware geliefert wurde, ist;
    - Einhaltung jeglicher behördlicher Vorschriften.

  3. Wenn die Gegenpartei Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat oder die gelieferte Ware anders als gemäß den mit der gelieferten Ware gelieferten Richtlinien und Spezifikationen oder anders als gemäß dem Zweck, für den die Ware geliefert wurde, verwendet, bearbeitet oder behandelt hat oder wenn die gelieferte Ware nicht von einem vom Benutzer autorisierten Händler repariert wurde, erlischt die Garantie.

  4. Wenn und soweit ein Lieferant gegenüber dem Benutzer für irgendeine Form der Garantie in Bezug auf die gelieferten Waren haftet, geht die vom Benutzer gewährte Garantie niemals über die von diesem Lieferanten gewährte Garantie hinaus.

  5. Die Verwenderin hat das Recht, den Mangel an der gelieferten Ware nach ihrer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder vollständigen Ersatz der gelieferten Ware zu beseitigen.
    Nach Wahl des Anwenders kann er seine Gewährleistungsverpflichtung auch durch Rückerstattung des Preises erfüllen.

  6. Ein Garantieanspruch erlischt, wenn nicht von oder durch die Gegenpartei ein vom Verwenderunternehmen datierter und unterschriebener Garantieschein vorgelegt wird oder ein Original-Garantieschein vorgelegt wird, der vom Verwenderunternehmen unter den üblichen Bedingungen und, wenn es sich um vom Vertragspartner weiterverkaufte Waren handelt, in jedem Fall unter Vorlage des datierten Original-Kaufbelegs akzeptiert wird. Der Benutzer muss bei der Lieferung den oben genannten Garantieschein vorlegen. Die gelieferten Waren müssen außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Kaufdatum mittels der von gebruikster zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Medien bei gebruikster registriert werden.
    Wenn der Benutzer begründete Zweifel an der Gültigkeit des Garantieanspruchs hat, hat der Benutzer das Recht, die Gewährung der Garantie auszusetzen, bis feststeht, dass der Garantieanspruch auf rechtlich gültigen Gründen beruht.
    In diesem Fall kann sich der Anwender nur gegenüber der Gegenpartei auf die Gewährung einer Garantie berufen.

  7. Wenn der Benutzer die gelieferte Ware ganz oder teilweise ersetzt oder den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückerstattet, kann er sich den Vorteil der vorübergehenden Nutzung durch die Gegenpartei anrechnen lassen.

  8. Diese Garantie geht nicht über die Lieferung von Neuteilen hinaus. Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Garantie sind die Kosten für Arbeit.

  9. Durch den Austausch oder die Reparatur der gelieferten Ware im Rahmen dieser Garantiebestimmungen wird die vereinbarte Garantiezeit nicht verlängert.

  10. Während des Zeitraums, in dem die Gegenpartei mit der Erfüllung einer ihr aus diesem oder einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag obliegenden Verpflichtung in Verzug ist, ist der Benutzer nicht verpflichtet, irgendeine Garantie zu leisten.

HAFTUNG [Artikel 8]

  1. Die Haftung des Benutzers für alle direkten Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder Mangel bei der Ausführung des Vertrages zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, ist jederzeit auf den Nettorechnungsbetrag der Bestellung beschränkt.

  2. Der Benutzer haftet niemals für indirekte Kosten und/oder indirekte Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder einer Unzulänglichkeit bei der Ausführung des Vertrags zusammenhängen oder dadurch verursacht werden.

  3. Die Verwenderin haftet für Schäden oder Wertminderungen an Sachen der Gegenpartei, die die Verwenderin oder eine von ihr beauftragte Person zur Reparatur in ihrem Besitz hat, niemals mehr als bis zu dem Betrag, für den sich die Verwenderin gegen solche schadensverursachenden Ereignisse versichert hat und für den tatsächlich Deckung gegeben ist.

  4. Die Benutzerin haftet niemals für Schäden oder Wertminderungen an Sachen der Gegenpartei, die die Benutzerin oder eine von ihr beauftragte Person zur Lagerung/Reparatur/Verarbeitung in ihrem Besitz hat, wenn die Gegenpartei die Sachen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Ausführung des Vertrags abholt oder wenn das Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Sachen ausgeübt wird.

  5. Die Gegenpartei haftet für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Waren und Werkzeugen, die dem Benutzer zur Reparatur zugesandt werden, während des Transports oder des Postversands, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Benutzers zurückzuführen.

ÜBERTRAGUNG [Artikel 9]

Wenn und soweit der Benutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge einer ihm nicht zuzurechnenden Ursache nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder nicht am vereinbarten Ort erfüllen kann, hat er das Recht, den betreffenden Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten und ohne schadensersatzpflichtig zu sein, aufzulösen oder die Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag für einen von ihm als angemessen erachteten Zeitraum auszusetzen.

BEZAHLUNG [Artikel 10]

  1. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Recht auf Skonto oder Aufrechnung, auch im Falle des Konkurses, am Sitz des Benutzers oder durch Einzahlung auf ein von diesem angegebenes Bankkonto zu leisten.

  2. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder nicht innerhalb einer weiteren vereinbarten Frist gezahlt hat, ist sie von Rechts wegen in Verzug, und der Benutzer ist berechtigt, ohne dass eine weitere Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, der Gegenpartei ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von zwei Prozent pro Monat in Rechnung zu stellen, unbeschadet der anderen Rechte, die dem Benutzer zustehen.

  3. Alle Kosten, die dem Benutzer infolge der nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag durch die Gegenpartei entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
    Zu diesen Kosten gehören die Kosten für Vorladung, Kündigung, Inkasso und Gerichtsvollzieher, sowie die Kosten des Anwalts und des Prokuristen, und alle anderen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.
    Diese Kosten werden vom Benutzer und der Gegenpartei auf mindestens 15 % der zu beanspruchenden Hauptsumme festgelegt.
    Die Gegenpartei gerät durch die bloße Tatsache der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung in Verzug.

  4. Wenn und soweit die Gegenpartei in Zahlungsverzug ist, sowie im Falle von Konkurs, Antrag auf Zahlungsaufschub und Stilllegung oder Liquidation ihres Unternehmens, wird alles, was der Benutzer von der Gegenpartei zu fordern hat, sofort fällig.

  5. Der Verwender behält sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Zahlung des vereinbarten Preises im Voraus zu verlangen.

  6. Die Gegenpartei ist auf erstes Verlangen des Anwenders verpflichtet, für alles, was die Gegenpartei dem Anwender aufgrund dieses Vertrages oder anderweitig schuldet, eine Sicherheit oder eine Bankgarantie zu stellen.

  7. Der Benutzer ist berechtigt, alle fälligen Forderungen der Gegenpartei an den Benutzer mit allen in Geld bewertbaren Forderungen der Gegenpartei des Benutzers zu verrechnen.

  8. Das Anwenderunternehmen ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung zur Lieferung einer Sache aufzuschieben, bis die Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen gegenüber dem Anwenderunternehmen, wie auch immer sie entstanden sind, erfüllt hat.

REKLAMATIONEN [Artikel 11]

  1. Beanstandungen sind spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware durch die Gegenpartei schriftlich unter Angabe der Rechnungs- und/oder Paketnummer und unter genauer Angabe der Art der Beanstandungen bei der Anwenderfirma einzureichen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gekaufte Ware vorbehaltlos akzeptiert hat. Die beanstandete Ware muss dem Anwenderunternehmen zur Prüfung zur Verfügung stehen. Wird die Beanstandung durch den Benutzer für berechtigt befunden, hat der Benutzer das Recht, entweder die verkaufte Ware zu ersetzen oder eine Reparatur vorzunehmen, dies alles unter Einhaltung einer angemessenen Frist und Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrages.

  2. Der Benutzer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus einem der Reklamation zugrunde liegenden Mangel ergeben, wie z.B. der Kauf von Ersatzartikeln durch die Gegenpartei und Handelsverlust für die Gegenpartei.

  3. Beanstandungen geben der Gegenpartei nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen, während Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen ist.

ANWENDBARES RECHT UND WAHL DES GERICHTSSTANDES [Artikel 12]

  1. Für alle Verträge zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei gilt das niederländische Recht.

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen zwischen der Benutzerin und der Gegenpartei ergeben und nicht in die Zuständigkeit des kantonalen Richters fallen, werden vor das Bezirksgericht, in dem die Benutzerin ihren Sitz hat, gebracht und von diesem beurteilt.


Datenverwendung

ANALYTIK

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